Es geht derzeit äußerst turbulent zu im britischen Unterhaus, wenn es um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union geht. Und dennoch sollte sich die europäische Digitalwirtschaft auf einen harten Brexit am 31. Oktober einstellen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat Hintergründe, Alternativen und die nächsten möglichen Schritte in einer praktischen Checkliste zusammengefasst. Diese richtet sich vorwiegend an Unternehmen, die Bestellungen oder Lieferungen über einen UK-Dienstleister abwickeln, eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Vereinigten Königreich haben oder mit Software arbeiten, die aus dem Vereinigten Königreich heraus angeboten werden.
Ungeregelter Brexit wird Digitalbranche hart treffen
Eine BVDW-Studie vom März hatte bereits aufgezeigt, wie hart ein ungeregelter Brexit die Digitalbranche treffen wird. Datentransfers in das Vereinigte Königreich werden sich in der Zukunft rechtlich weitaus komplizierter gestalten als bis jetzt der Fall. Während es für einige Länder außerhalb der EU einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für einen vereinfachten Datenaustausch gibt, würde dieser für Großbritannien durch einen ungeregelten EU-Austritt in weite Ferne rücken. Das hatte die EU-Kommission für den Fall eines ungeregelten Brexits klargestellt. Dies sollte man vor dem Hintergrund von DSGVO und der in der Diskussion befindlichen E-Privacy-Verordnung nicht vernachlässigen. Das heißt konkret: Im Falle eines harten Brexits zum Ende des Monats würde ab dem 1. November die rechtliche Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich entfallen. Das macht eben solche dann ohne zusätzliche Vorkehrungen eigentlich unmöglich.
BVDW-Checkliste erläutert nächste Schritte
Welche Schritte Unternehmen aus der digitalen Branche jetzt treffen müssen ist in der Checkliste des BVDW ersichtlich. Besonders Datenschutzfragen kommen in der Liste zum Tragen. Weiterhin wurden Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit EU-Beschäftigen in Unternehmen des Vereinigten Königreiches und UK-Angestellten in EU-Unternehmen aufgeführt. Weitere Themen sind Steuern und Zölle und die Folgen des Brexits für EU-Schutzrechte für Marken und Bezeichnungen.
BVDW mahnt zur umgehenden Vorbereitung
Auch BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr hebt die Hürden eines harten Brexit hervor: „Ein ungeregelter Brexit stellt die Digitale Wirtschaft vor immense Herausforderungen. Wer seine Datentransfers bis dahin nicht auf rechtssichere Grundlagen stellt, steht vor einer fast undurchlässigen digitalen Grenzmauer – mit unklaren Folgen.“ Das ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Aus der BVDW-Studie vom März geht hervor, dass 60 Prozent der Unternehmen angeben, dafür mindestens ein Jahr zu benötigen. Gerade diese müssten sich dringend auf ein mögliches No-Deal-Szenario vorbereiten, bekräftigt Duhr.
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